Nutzungsvergütung für Nutzung der gemeinsamen Immobilie
Die Nutzungsvergütung für die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie in der Trennungszeit richtet sich nicht allein nach der ortsüblichen Marktmiete. Vielmehr spielen weitere Gesichtspunkte, wie etwa die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Ehegatten und die Einkommensverhältnisse der Ehegatten eine Rolle.