Das Amtsgericht München hat einen 28jährigen Maler aus München wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Voll­streckungs­beamten gleichstehen, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, nachdem er sich zu Protokoll zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500 Euro an den verletzten Sanitäter verpflichtet hatte.
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