Grundstückeigentümer kann zum Bereitstellen von Mülltonnen zur Abholung auf Bürgersteig verpflichtet sein

Ein Grundstückeigentümer kann nach einer kommunalen Abfallbewirtschaftssatzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.