Deutschlands freiheitliches Erbe

Dieter Weirich

Wenn aktuell der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Stephan Harbarth, bei einem Festakt in der Französischen Friedrichstadtkirche von Berlin an 175 Jahre Deutsche Revolution und die Frankfurter Nationalversammlung 1848 erinnert, ist dies der Beginn einer bis Ende Mai gehenden Auseinandersetzung mit den sozial-und ideengeschichtlichen Wurzeln der Erhebung. Die deutsche Freiheitsgeschichte stärker im Bewusstsein der Bevölkerung, vor allem aber dem der jungen Generation, zu verankern, das ist eine wichtige und bisher zu kurz gekommene Aufgabe.

„Die bundesrepublikanische Demokratie ist symbolarm, hat sich nie besonders um Selbstinszenierung oder Pomp gekümmert“, analysierte der bekannte Historiker Herfried Münkler. Das anstehende Jubiläum vermittelt nun die Chance, das Erbe der Paulskirchenverfassung und ihre prägende Bedeutung für die Weimarer Konstitution und auch das Grundgesetz herauszustellen. Selbst  wenn der damalige Aufstand gescheitert ist, so haben die Männer und Frauen der Paulskirche doch bleibende Grundlagen für die Gestaltung des Rechtsstaates geschaffen.

Frankfurt wird sich in den kommenden Tagen mit einem Paulskirchen-Fest als „Wiege der Demokratie“ feiern, mit einer „Globalen Versammlung zur Demokratie“ einen zivilgesellschaftlich herausragenden internationalen Akzent setzen. Die Revolution aber schuf noch mehr Erinnerungsorte, so beispielsweise das Hambacher Fest für Pressefreiheit oder das ähnlich gelagerte Wilhelmsbader Fest.

Von der Paulskirche bis zur unblutigen Revolution der deutschen Einheit reicht also die deutsche Freiheitsgeschichte – eine Spanne, die uns auch bewusst werden lässt, dass die Historie aus glanzvollen Höhen und schamvollen Tiefen besteht. Sie auf die zwölf grauenvollen Jahre des Nazi-Regimes allein zu reduzieren, würde unseren Vorfahren nicht gerecht.

Das in Frankfurt geplante „Haus der Demokratie“ zur Erinnerung an die Paulskirche ist eine gute Idee, die Leipziger Montagsdemonstrationen in eine freiheitliche Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen, ein sinnvoller Ansatz.

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