Gesellschaft

Recht: Bewohner­park­gebühren­satzung der Stadt Freiburg unwirksam

Früher erhob die Stadt Freiburg für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner von Bewohnerparkgebieten auf der Grundlage der Gebührenordnung des Bundesverkehrsministeriums für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr in Höhe von jährlich 30 €. Seit dem 1. April 2022 werden nach der angegriffenen Satzung Gebühren nach einem Stufentarif erhoben. Diese betragen je nach Länge des Fahrzeugs 240 € (bis 4,20 m), 360 € (von 4,21 bis 4,70 m) oder 480 € (ab 4,71 m).
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Gesellschaft

Flip-Flops, Smartphone & Co.: Was ist am Steuer erlaubt?

An der Ampel mal eben eine SMS getippt oder mit Flip-Flops am Steuer gesessen: Nur ein Kavaliersdelikt, streng verboten oder gar erlaubt? Rund um das Thema Straßenverkehr gibt es viele Irrglauben und Halbwahrheiten. ROLAND-Partneranwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Asshoff von der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf.
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