Angemerkt

Die Dinge offen benennen!

Unterstellen wir einmal, dass unsere Strafverfolgungsbehörden den jüngst ausgehobenen Sumpf von querdenkenden, reichsbürgerlichen, umsturzbewegten, staatsfeindlichen Möchtegern-Revoluzzern wirklich kriminelle Absichten und Taten nachweisen können. Denn es ist an der Zeit, den Bürgern das Gefühl zu vermitteln, dass dieser Staat, also unser aller demokratisches Gemeinwesen, Wehrhaftigkeit zeigt. Viel zu lange, und viel zu oft, hörte man selbst nach schweren Verbrechen (wie von einer Schallplatte) vor allem von politischer Seite das Mantra, die Täter bekämen „die ganze Härte des Rechtsstaats“ zu spüren. Und dann? Wie lange, zum Beispiel, konnten ganze Clans in Berlin, Leverkusen oder Duisburg ihr Unwesen treiben?!
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Gesellschaft

Brandenburg: Verwaltungsgericht bestätigt Waffenverbot für Reichsbürger

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden, dass einem Reichsbürger, der insgesamt 14 Waffen besaß, zu Recht seine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen wurden. Er sei als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, weil er als Reichsbürger kein Vertrauen darin verdiene, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird.
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