Gesellschaft

Recht: Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

Der Kläger begehrt vom Bundespräsidenten Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen, darunter auch die Namen der begnadigten Personen. Die Beklagte lehnte die Auskunftserteilung ab, weil der Bundespräsident bei der Ausübung seines Begnadigungsrechts nicht als Verwaltungsbehörde, sondern als Verfassungsorgan tätig werde.
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Weirich am Montag

„Mein Herr, ich teile Eure Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen“. Dem französischen Philosophen und Schriftsteller Voltaire, der das 18.Jahrhundert in unserem Nachbarland mit der Idee der Aufklärung prägte, wird diese Selbstverpflichtung zugeschrieben. Voltaires Satz könnte in einer immer intoleranter werdenden Welt als Mahnung über dem heutigen „Tag der internationalen Pressefreiheit“ stehen.
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