Gesellschaft

Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung umfasst auch Sonder­kündigungs­recht nach § 573 a BGB

Vereinbaren die Miet­vertrags­parteien formularmäßig den Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung, so umfasst dies auch das Sonder­kündigungs­recht nach § 573 a BGB. Denn Zweck des Kündigungs­ausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters.
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Beruf

Absehen vom Fahrverbot nur bei tragfähigen Feststellungen zum Vorliegen einer besonderen Härte

Das Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindigkeit um mind. 41 km/h indiziert grundsätzlich die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann im Einzelfall eine solche unverhältnismäßige Härte darstellen. Dies bedarf jedoch der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen.
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