VW-Abgasskandal: Schadenersatz ja oder nein ?

Die Volkswagen AG muss einem Käufer eines Audi A4 mit Dieselmotor der Baureihe EA 189 (Eu5-Norm) Schadenersatz leisten durch Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Entschied das Oberlandesgericht Köln im Januar. – Anders jetzt das Oberlandesgericht Braunschweig: Die Volkswagen AG schuldet dem Besitzer eines Fahrzeuges mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 (Eu5-Norm) keinen Schadenersatz. Was nun ?