Unzulässige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne während Virus-Pandemie

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne während einer Virus-Pandemie, so ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber wegen des verzögerten Zugangs der schriftlichen Quarantäne-Anordnung Zweifel hat und vom Arbeitnehmer die Arbeitsleistung fordert.